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BayObLG, 17.08.2000 - 3Z BR 243/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung …
c) Ist aber das Rechtsmittel unzulässig, kommt die vorgenommene Antragsbeschränkung auf die Kosten nach Hauptsacheerledigung infolge der vollzogenen Abschiebung und der damit verbundenen Haftbeendigung nicht mehr zum Tragen (BayObLG Beschluss vom 17.8.2000, 3Z BR 243/00). - BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
Fristwahrung durch Eingang der Beschwerdeschrift bei der gemeinsamen …
Die vom Betroffenen abgegebene Erledigungserklärung, verbunden mit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Kosten, kommt wegen der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde nicht zum Tragen (vgl. auch BGHZ 50, 197/198; Beschluss des Senats vom 17.8.2000 Gz. 3Z BR 243/2000).